Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Lerntherapie, Diagnostik und unsere Angebote.
Allgemeine Fragen
Was ist integrative Lerntherapie?
Integrative Lerntherapie verbindet pädagogische, psychologische und therapeutische Ansätze zu einem individuellen Förderkonzept. Anders als Nachhilfe setzt Lerntherapie an den Ursachen von Lernschwierigkeiten an – nicht am aktuellen Schulstoff. Sie richtet sich an Kinder mit Legasthenie, Dyskalkulie, AD(H)S oder Autismus-Spektrum-Störungen.
Für wen ist Lerntherapie geeignet?
Lerntherapie richtet sich an Kinder und Jugendliche, die trotz Übens und Nachhilfe keine Fortschritte machen. Typische Anzeichen sind: anhaltende Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben oder Rechnen, Konzentrationsprobleme, Lernverweigerung oder starke Prüfungsangst.
Was unterscheidet Lerntherapie von Nachhilfe?
Nachhilfe wiederholt den aktuellen Schulstoff und setzt Grundlagen voraus. Lerntherapie arbeitet an den Ursachen, baut fehlende Grundlagen auf und stärkt das Selbstvertrauen. Lerntherapie findet immer als Einzeltherapie statt und bezieht Eltern und Schule aktiv mit ein.
Ablauf & Organisation
Wie läuft der Einstieg ab?
Der Einstieg umfasst drei Einheiten: Erstgespräch mit den Eltern, Diagnostik mit dem Kind und ein Auswertungsgespräch mit Therapieempfehlung. Danach beginnt die regelmäßige Lerntherapie.
Wie oft findet die Therapie statt?
Die Lerntherapie findet in der Regel einmal wöchentlich statt. Eine Sitzung dauert 45 Minuten.
Wo findet die Therapie statt?
Die Lerntherapie findet in unserer Praxis in Elmshorn (Kaltenhof 5) statt. Zusätzlich bieten wir Lerntherapie direkt an Schulen an. Online-Termine sind nach Absprache ebenfalls möglich.
Kosten & Finanzierung
Was kostet Lerntherapie?
Die Zahlungen für die Lerntherapie erfolgen monatlich per Dauerauftrag. Die vertraglichen Bestimmungen und die Kosten werden im Erstgespräch besprochen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Kostenübernahme durch die wirtschaftliche Jugendhilfe möglich.
Wird Lerntherapie vom Jugendamt bezahlt?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann Lerntherapie über die Eingliederungshilfe (§35a SGB VIII) vom Jugendamt finanziert werden. Voraussetzung ist in der Regel eine ärztliche oder psychologische Stellungnahme. Wir beraten Sie gerne und unterstützen bei der Antragstellung.
Zahlt die Krankenkasse?
Lerntherapie ist derzeit keine Kassenleistung. Die Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Eine Finanzierung über das Jugendamt ist jedoch in vielen Fällen möglich.
Ihre Frage war nicht dabei?
Schreiben Sie uns – wir beantworten Ihre Fragen gerne persönlich.
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